„Whistleblowing“ – das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Whistleblower-Gesetz (Hinweisgeberschutzgesetz) in Deutschland ist im Wesentlichen im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verankert und regelt den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) im Bereich des Datenschutzes. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die relevanten Aspekte geben.

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing bezeichnet das Melden von Missständen oder Verstößen innerhalb einer Organisation. Im Bereich des Datenschutzes geht es darum, mögliche Verletzungen von Datenschutzbestimmungen oder Datenschutzrichtlinien zu identifizieren und zu melden.

Das Whistleblowing-Gesetz (Hinweisgeberschutzgesetz) und seine Bedeutung

Das Whistleblowing-Gesetz bietet einen rechtlichen Rahmen, der den Schutz und die Unterstützung von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern gewährleistet. Es soll sicherstellen, dass Personen, die Verstöße gegen den Datenschutz aufdecken und melden, vor möglichen negativen Konsequenzen geschützt sind.

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Whistleblowing für Unternehmen

Für Unternehmen wurden folgende Pflichten festgelegt:

  • Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden müssen bis zum 17. Dezember 2023 sichere Hinweisgebersysteme einführen.
    Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern besteht derzeit keine Verpflichtung, jedoch empfehlen wir dies nachdrücklich.
  • Das Verfahren zur Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich erfolgen und auf Wunsch auch persönlich möglich sein.
  • Die interne Meldestelle muss Hinweisgebenden innerhalb von 7 Tagen den Eingang der Meldung bestätigen.
  • Unternehmen müssen die Identität der Hinweisgebenden schützen und die DSGVO-Vorgaben einhalten.
  • Informationen über zuständige Aufsichtsbehörden müssen von Unternehmen bereitgehalten werden.

Whistleblowing kann dazu beitragen, Datenschutzverstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Durch das Aufdecken von Missständen können potenzielle Schäden minimiert und die Integrität sowie Vertrauenswürdigkeit der Organisation gestärkt werden.

Rechte der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber

Als Hinweisgeber haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Whistleblowing. Dazu gehören beispielsweise der Schutz Ihrer Identität, der Zugang zu einem sicheren Meldesystem und der Schutz vor möglichen Repressalien seitens der Organisation. Außerdem muss die Meldestelle innerhalb von drei Monaten die hinweisgebende Person darüber informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden, wie beispielsweise die Einleitung interner Untersuchungen oder die Weitergabe der Meldung an die zuständige Behörde.

Unsere Datenschutz-App für eine einfache Verwaltung

Um Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen, bieten wir unseren Kunden eine benutzerfreundliche Datenschutz-App an. Mit dieser App können Sie alle notwendigen Belange zum Datenschutz im Betrieb einfach und schnell anlegen und verwalten. Wir stellen Ihnen bereits eine Liste von Vorlagen zur Verfügung, sodass der Arbeitsaufwand für Sie recht gering ist. Zur Erfüllung der Anforderungen der EU Whistleblowing Richtlinie und des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bieten wir in dieser App ein optionales Modul als Hinweisgebersystem an. Mit diesem Hinweisgebersystem können Sie (anonyme) Hinweise als Verantwortlicher entgegennehmen und über einen verschlüsselten Kanal mit dem Hinweisgeber (anonym) kommunizieren.

Falls Sie weitere Informationen zur App wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen

Für detailliertere Informationen und spezifische Fragen zum Whistleblowing-Gesetz im Datenschutz empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Datenschutzexpertinnen und -experten zu wenden. Gerne können wir Ihnen in unserer Funktion als Datenschutzbeauftragte/r anbieten, als interne Meldestelle zu agieren. Somit ist gewährleistet, dass die Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym und vertraulich behandelt werden.

Wir stehen Ihnen gerne unter datenschutz@h365ac.de zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten und zu unterstützen.